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OLG Brandenburg, 10.02.2015 - 13 UF 246/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrfrist für den Auskunftsanspruch bei Wechsel vom Trennungs- zum nachehelichen Unterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sperrfrist für den Auskunftsanspruch bei Wechsel vom Trennungs- zum nachehelichen Unterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 14.10.2014 - 20 F 53/13
- OLG Brandenburg, 10.02.2015 - 13 UF 246/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1200
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80
Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2015 - 13 UF 246/14
Die Auskunftspflicht der Ehegatten nach § 1580 BGB kann schon im Verbundverfahren zulässigerweise als Stufenklage, wie hier (2 UE), geltend gemacht werden, da über das Auskunftsbegehren vor der Entscheidung über die Scheidung erkannt werden kann (vgl. BGH FamRZ 1982, 151).a) Die Auskunftspflicht der Ehegatten nach der erstgenannten Bestimmung besteht ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (BGH FamRZ 1982, 151), hier also ab 04.06.2013 (8r).
- OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15
Keine Sperrfrist nach Auskunft zum Trennungsunterhalt
Entgegen der Rechtsauffassung des Antragsgegners und der Familienrichterin besteht die in § 1580 Satz 2 BGB i. V. m. § 1605 Abs. 2 BGB vorgesehene Sperrfrist von 2 Jahren zur Geltendmachung des Auskunfts- und Belegsanspruchs nicht, wenn sich die erstmalige Geltendmachung auf den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB bezog, danach aber Auskunft und Belegvorlage hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts verlangt wird, weil die jeweils zugrundeliegenden materiellen Ansprüche nicht identisch sind (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1200;… so auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 1 Rn. 173).